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Allgemeine Geschaeftsftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen www.stickwerbung.com Stand: 01. Januar 2008
                                                                                                          

1. ALLGEMEINES UND WIDERRUFSRECHT
Muster, hier auch nur 1 Stück pro Artikel, werden ausschließlich gegen Berechnung - bei Neukunden nur gegen Vorkasse - geliefert. Es besteht keine Rücknahmemöglichkeit. Wir beliefern ausschließlich Firmenkunden u. nur zu deren gewerblichen Bedarf. Die Bestellung kann innerhalb 48 Std. widerrufen werden, wobei jedoch 20% der Gesamtkosten für Auslagen, evtl. Produktionsbeginn u. Verwaltungsaufwand zu erstatten sind. Die Stornierung des Aufrages muss schriftlich erfolgen. Mündlicher Widerruf kann nicht akzeptiert werden. 48 Std. nach Auftragserteilung gilt die Bestellung als unwiderruflich.  Bei Bestellungen mit individuellem Charakter besteht in jedem Falle Abnahmepflicht im Sinne des Gesetzes.  Dies bezieht sich auf Aufnäher, Schriften, Logos, Embleme u. Wimpel. Außerdem auch auf alle anderen Auftragsspezifischen Stickereien, da eine anderwärtige Verwendung nicht möglich ist. Wird eine Direktbestickung auf Waren gefertigt, die Besitz des Auftraggebers sind, so trägt der Auftraggeber das Risiko der Verarbeitung.Wird daher bei der Fertigung die Ware beschädigt oder verschmutzt, so kann der Auftraggeber keinen Schadensersatz fordern. Musste für die Stickerei eine, der Vorlage entsprechende Stickdiskette/ Stickdatei angefertigt werden, u. wurden die Kosten dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, so kann der Auftraggeber die Herausgabe dieser Datei verlangen. In diesem Fall wird eine Ablösesumme von mind. 30% des Wertes, höchstens jedoch 250,00€ fällig. Musste eine Stickdatei für die vom Auftraggeber gewünschte Stickerei angefertigt werden u. die Kosten wurden nicht gesondert ausgewiesen, so hat der Auftraggeber kein Anrecht auf Herausgabe der Datei. Diese verbleibt zur weiteren Verwendung ausschließlich bei der Fa. www.stickwerbung.com. Der Auftraggeber haftet für falsch übermittelte Texte. Bei telefonischen Auftragserteilungen ist ebenfalls der Auftraggeber für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
Die nachstehenden Liefer- u. Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung. Der Vertragspartner erkennt sie für den vorliegenden Vertrag u. auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Leistung bzw. Lieferung Vertragsinhalt.


2. ANGEBOT UND LEISTUNG BZW. LIEFERUNG
Unsere Angebote sind unverbindlich u. als Aufforderung zur Abgabe von Aufträgen aufzufassen. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, spätestens durch unsere Ausführung des Auftrags zustande. Werden wir an der Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörung bei uns oder bei unseren Zulieferern behindert, zum Beispiel durch Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Importbeschränkungen, urheberrechtlich bedingte Lieferverbote oder sonstige von uns nicht vertretbare Ursachen, so verlängert sich die Erfüllungsfrist angemessen. Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.  O.g. Erfüllungsverzögerungen berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der vereinbarte Termin um 6 Wochen überschritten ist. Wird uns die Vertragserfüllung aus o.g. Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Von der Behinderung werden wir den Besteller umgehend verständigen. Diese Bestimmungen greifen auch dann, wenn die Behinderung oder Unmöglichkeit während eines bereits vorliegenden Verzugs eintritt. Ist der Besteller aus einer früheren Lieferung in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines eventuellen Schadens verpflichtet zu sein. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.


3. VERSAND VON WAREN
Transportweg u. Transportmittel bestimmen wir, soweit der Besteller keine besondere Versandart wünscht.


4. GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Stickerei Carasi verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.                                                                                                             
 

5. PREISE U. ZAHLUNG
Sofern bestimmte Preise im Vertrag nicht vereinbart sind, werden wir die am Tage der Lieferung bzw. Leistungserbringung geltenden Preise berechnen. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Euro (EUR), die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Zahlungen sind grundsätzlich sofort, d.h. in Ausnahmen spätestens 5 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Wir können die Lieferung oder Leistung aber auch von einer anderen Zahlungsvereinbarung, z.B. Vorauszahlung, abhängig machen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum des Zahlungseingangs bei uns oder der Gutschrift der Zahlung bei der von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht. Für den Fall, daß ein Scheck nicht termingerecht eingelöst wird oder Umstände beim Besteller eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir sämtliche gegen ihn bestehenden Forderungen, auch wenn hierfür Schecks gegeben sind, sofort fällig stellen u. auch sonstige Kreditzusagen widerrufen. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht berechtigt.


6. EIGENTUMSVORBEHALT BEI WARENLIEFERUNG
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Hierzu gehören auch bedingte sowie von uns in ein Kontokorrent eingestellte Forderungen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, u. zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern; zu anderen Verfügungen insbesondere zur Sicherungsübereignung u. zur Verpfändung ist er nicht berechtigt. Der Besteller tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben. Für den Fall, daß die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Besteller hiermit bereits seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer. Versicherungs- u. Schadensersatzansprüche, die der Besteller wegen Verlustes oder Schäden an Vorbehaltsware erwirbt, werden hiermit an uns abgetreten. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für den Fall, daß beim Besteller Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Besteller auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen u. zu ermächtigen, uns alle notwendigen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen u. zu übersenden. Bei Vorliegen der in Absatz 6 Satz 3 genannten Umstände hat uns der Besteller Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern u. an uns herauszugeben. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 20%, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben. Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen u. uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung u. Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Besteller.
 

7. MÄNGELHAFTUNG/FRISTEN
Die Leistung wird in der Ausführung u. Beschaffenheit erbracht, wie sie zur Zeit der Erbringung üblich ist, sofern dies unter Berücksichtigung unserer Interessen dem Besteller zumutbar ist. Unsere Gewährleistungshaftung bestimmt sich, soweit im Folgenden keine besonderen Regelungen enthalten sind, nach den gesetzlichen Vorschriften. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich besonders vereinbart worden ist - dies gilt auch, wenn Eigenschaften als vermutet angesehen werden können. Wir stehen nicht dafür ein, daß unsere Leistungen Urheberrechte Dritter nicht verletzen. Unsere Lieferungen sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Sachmängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen sowie das offensichtliche Fehlen zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Entgegennahme der Ware schriftlich, unter genauer Angabe der Fehler u. unter Hinweis auf die Lieferscheinnummer anzuzeigen. Entsprechendes gilt für Mängel, die erst später offensichtlich werden.
Die besondere Rügepflicht nach §§ 377/378 HGB bleibt unberührt. Unterlässt der Besteller die von ihm geschuldete Anzeige bzw. Rüge, sind alle Gewährleistungs- u. etwaigen Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht umgehend nachkommt. Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl entweder Ersatz liefern oder den Vertrag rückgängig machen. Entscheiden wir uns für Ersatzlieferung u. schlägt diese fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Unsere Gewährleistungsfrist gegenüber Kaufleuten beträgt - abweichend von der ab 01.01.2002 geltenden gesetzlichen Bestimmungen - maximal 1 Jahr, d.h. für Items, die gesetzlich eine kürzere Gewährleistungsfrist als 1 Jahr haben, gelten eben diese. Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen nur nach Maßgabe des Abschnitts 8.

                                                                                                       
8. SCHADENERSATZHAFTUNG
Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen, vorvertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund. sowie auf Art u. Umfang der eingetretenen Schäden, ausgeschlossen. Bei Leistung an Nichtkaufleute gilt dies nicht bei Leistungsverzug oder Unmöglichkeit der Leistung; in diesen Fällen haften wir der Höhe nach beschränkt auf den Betrag des Kaufpreises ausschließlich Mehrwertsteuer, der auf den nicht oder nicht rechtzeitig erbrachten Teil unserer Leistung entfällt. Für Schäden, die wir grob fahrlässig herbeigeführt haben, ist unsere Haftung bei Leistungen an Kaufleute auf den Ersatz des bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schadens begrenzt.


9. URHEBERRECHTE IN DRITTSTAATEN
Wir weisen darauf hin, daß dem Export unserer Waren möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Wir lehnen jede Haftung ab, wenn der Besteller von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.


10. AUSLANDSGESCHÄFTE
Die Bestimmungen der Haager Abkommen über internationale Kaufverträge finden keine Anwendung.
                                                                                                        

11. URHEBERRECHT
Unsere Ideen u. Vorschläge dürfen als unser geistiges Eigentum ohne unsere Zustimmung anderweitig in keiner Weise verwendet oder realisiert werden. Wir werden bei Verletzung Schadensersatzansprüche anmelden.
                                                                                                          

12. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Für alle Rechte u. Pflichten aus der Geschäftsverbindung ist İserlohn Erfüllungsort.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts İserlohn vereinbart, wenn der Besteller Kaufmann ist. Unser Recht den Besteller, der Kaufmann ist, an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen, bleibt unberührt. Auch einen Besteller, der kein Kaufmann ist, können wir vor dem Amtsgericht İserlohn verklagen, wenn er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder wenn er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus diesem Gebiet verlegt, oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

 


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